Mietkauf als alternative zum Leasing
Bei vielen, die überlegen, einen Verkaufsautomaten aufzustellen, scheitert es erstmal an den Kosten. Klar - wer gibt schon “einfach mal so” ein paar Tausend Euro aus? Gerade bei kleineren Betrieben oder Hobby-Vermarkter*innen will eine solche Investition gut überlegt sein. Denn selbst wenn sich die Anschaffungskosten in den meisten Fällen relativ schnell amortisieren, sollte man dennoch eine gewisse Zeit dafür einplanen. Aber das ist kein Grund, auf den Automaten zu verzichten! Mietkauf ist die Lösung, sich einen Verkaufsautomaten zu kaufen, ohne die ganze Summe gleich vorab zu begleichen. Stattdessen erwerben sie den Automaten nach und nach auf Raten. Die monatlichen Kosten sind gut planbar und am Ende gehört der Automat trotzdem Ihnen. Und wo ist der Haken? Den gibt's nicht wirklich. Lesen Sie alles, was Sie zum Mietkauf wissen müssen.
Mietkauf – was ist das eigentlich?
Während die meisten von Leasing schon etwas gehört haben, ist der Mietkauf noch weniger weit in den Köpfen verbreitet. Der Begriff sagt es schon: Der Mietkauf ist eine Kombination aus mieten und kaufen. Zuerst zahlen Sie über einen vorab vereinbarten Zeitraum eine feste monatliche Miete. Währenddessen nutzen Sie den Automaten bereits. Ist die Vertragslaufzeit um, wird manchmal noch eine Schlussrate fällig. Damit geht der Verkaufsautomat automatisch in Ihren Besitz über. Sie haben Ihren Verkaufsautomaten also auf Raten gekauft.
Leicht zu verwechseln: Leasing als Alternative
Leasing funktioniert ganz ähnlich wie der Mietkauf. Auch wenn Sie einen Automaten leasen, zahlen Sie über einen vertraglich festgelegten Zeitraum einen monatlichen Betrag. Der erste große Unterschied ist aber, dass Ihnen der Verkaufsautomat nach dem Ende der Laufzeit nicht automatisch gehört. Stattdessen haben Sie drei Möglichkeiten: Sie können den Vertrag verlängern (und den Automaten damit weiternutzen), Sie können den Automaten zurückgeben und gegebenenfalls ein neues Gerät leasen oder Sie kaufen Ihren Automaten aus dem Leasing raus. Im letzten Fall werden die Zahlungen während des Leasings üblicherweise angerechnet. Sie zahlen also nur die noch offene Differenz zum regulären Kaufpreis. Der zweite Unterschied ist steuerlicher Natur: Während die monatliche Leasingrate als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar ist, zählt der Automat beim Mietkauf als Anlagevermögen. Die Miete ist dadurch zwar keine Betriebsausgabe, Sie können den Verkaufsautomaten aber stattdessen abschreiben.
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